Gottesdienste
Aktuelle Coronabestimmungen für Gottesdienste und Veranstaltungen in der Evangelischen Kirchengemeinde Igstadt, Dekanat Wiesbaden, Altmünsterstr.8, 65207 Wiesbaden.
Gültig ab 02.04.2022
Herzlich Willkommen bei unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Igstadter Kirchengemeinde! Wir freuen uns, dass Sie/ihr da sind/seid.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation gelten folgende Bestimmungen:
Alle Gottesdienste in geschlossenen Räumen unterliegen der 3-G-Regel:
• Genesen ist, wer mit Bescheinigung von zwischen 28 Tage und 3 Monate von Corona genesen ist.
• Geimpft mit digitalem Impfnachweis und ggf. Ausweis
• Getestet mit Antigen-Schnelltest aus den vergangenen 24 Stunden oder PCR-Test aus den vergangenen 48 Stunden von einer offiziellen Stelle
Sie haben die Möglichkeit vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest durchzuführen.
Für Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt das Schul-Testheft, auch am Wochenende und in den Ferien.
• Kinder unter 6 Jahren/noch nicht eingeschulte Kinder unterliegen nicht der Testpflicht und nicht der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Es besteht Maskenpflicht für medizinische Masken oder FFP-2-Masken in geschlossenen Räumen, auch beim Singen.
Gottesdienste im Freien: bis 100 Personen keine Einschränkungen,
keine Maskenpflicht, empfohlen beim Singen.
Mindestabstände aufgehoben
Es gelten damit weiterhin die AHA-Regeln und Hygienevorschriften.
Abstand: Der Mindestabstand ist aufgehoben.
Wir appellieren an die Vernunft und Rücksichtnahme der Teilnehmenden, dass Abstände eingehalten werden.
Chorgesang und Gemeindegesang sind im Freien und In geschlossenen Räumen mit Maske möglich.
Ensembles bis zu 10 Personen Gesang und instrumental, auch Bläser dürfen mit Negativtest und mindestens 2 Meter Abstand auftreten.
Gemeindeeigene Gruppen/Vermietungen:
Die gemeindeeigenen Gruppen können sich wieder treffen.
Es gilt die 3-G-Regel, genesen, geimpft oder getestet mit aktuellem Test vom Testzentrum in geschlossenen Räumen. Kinder und Jugendliche ab Schulalter mit Schultestheft oder Impfnachweis.
Das Tragen von Masken bis zum Platz wird empfohlen.
Gruppen unter 10 Personen haben keine Einschränkungen mehr.
Gruppen im Freien unterliegen keiner Einschränkung mehr.
Bewegungsgruppen sind wieder möglich.
Wir appellieren an die Vernunft und Rücksichtnahme der Teilnehmenden, dass Abstände eingehalten werden.
Bei allen Veranstaltungen ist eine Person als Verantwortliche zu benennen, die für die Einhaltung der Hygieneregeln zuständig ist.
Bewirtungen:
Bewirtungen in geschlossenen Räumen nur möglich, wenn an einer Theke oder Büffet das Essen/Trinken mit Maske abgeholt wird und am festen Sitzplatz verzehrt wird. Draußen ist es möglich.
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